OLG Köln - Urteil vom 22.12.2021
22 U 13/20
Normen:
BGB § 816 Abs. 1 S. 1; BGB § 818 Abs. 2; BGB § 1228 Abs. 2; BGB § 1231; BGB § 562; BGB § 578; BGB § 551;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 25.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 503/18

Anspruch auf Herausgabe eines VersteigerungserlösesBerechtigung zum Verkauf von Gegenständen durch ein VermieterpfandrechtNicht erfüllte Kautionsforderung für einen GewerberaummietvertragVoraussetzungen einer Übersicherung (vorliegend verneint)Verwirkung einer Kautionsforderung (vorliegend verneint)

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2021 - Aktenzeichen 22 U 13/20

DRsp Nr. 2022/5901

Anspruch auf Herausgabe eines Versteigerungserlöses Berechtigung zum Verkauf von Gegenständen durch ein Vermieterpfandrecht Nicht erfüllte Kautionsforderung für einen Gewerberaummietvertrag Voraussetzungen einer Übersicherung (vorliegend verneint) Verwirkung einer Kautionsforderung (vorliegend verneint)

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.09.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Köln, 16 O 503/18, unter Zurückweisung des Rechtsmittels des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 816 Abs. 1 S. 1; BGB § 818 Abs. 2; BGB § 1228 Abs. 2; BGB § 1231; BGB § 562; BGB § 578; BGB § 551;

Gründe

(abgekürzt gemäß §§ 313a Abs. 1 S. 1, 540 Abs. 2 ZPO)

I.

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg, die zulässige Berufung des Klägers hat hingegen keinen Erfolg.