KG - Urteil vom 04.11.2021
8 U 85/21
Normen:
BGB § 546a Abs. 1; BGB § 536; BGB § 313;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 07.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 177/20

Anspruch auf Miete oder NutzungsentschädigungPandemiebedingte GeschäftsschließungÖffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen

KG, Urteil vom 04.11.2021 - Aktenzeichen 8 U 85/21

DRsp Nr. 2021/18217

Anspruch auf Miete oder Nutzungsentschädigung Pandemiebedingte Geschäftsschließung Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.05.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -23 O 177/20- wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 546a Abs. 1; BGB § 536; BGB § 313;

Gründe:

A.