Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Oktober 2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.230,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und zweiter Instanz tragen die Klägerin 84% und die Beklagte 16%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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