1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 09.07.2020 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.691,68 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 8.172,92 € seit dem 05.03.2019, 05.04.2019, 05.05.2019 und 05.06.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 42.354,85 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2020 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.973,90 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger 10 % und der Beklagte 90 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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