Auf die Revision des Beklagten zu 1 wird das Urteil der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 24. Mai 2011 aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg vom 8. Oktober 2008 geändert. Die Klage des Klägers zu 1 wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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