Auf die Berufung der Kläger wird das am 19.12.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, folgende Räume und Grundstücksflächen zu räumen und an die Kläger herauszugeben:
Grundstück, Straße1, Stadt1, bestehend aus
a) Halle 1 mit Grube und angrenzendem Lager, Büro, Teeküche, WC, Waschraum, Heizungsraum, Elektro-Hausanschluss- und Gartengeräteraum, sämtlich im Erdgeschoss,
b) Fahrzeughalle 3,
c) Bürogebäude.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, sämtliche Schlüssel zur Hoftoranlage, zum Hausanschlussraum, zum Bürogebäude im Erdgeschoss, zum Hallenzugang der Halle 1 vom Treppenhaus sowie die Drücker (zwei Stück) der Sektionaltore sowie drei Stück Drücker für die Hoftoranlage herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Beklagten zur Last.
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