per beA
Amtsgericht
...
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Arrestgesuch
der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ...,
vertreten durch den Verwalter ...
- Arrestklägerin -
In dieser Vorschrift ist definiert, was unter Gemeinschaftsvermögen (früher Verwaltungsvermögen) zu verstehen ist. Dazu gehören auch die Rücklagen, insbesondere die Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage). des Bundesministeriums der Justiz, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einzuführen, sich nicht auf die Vollziehung des Arrests in bewegliches Vermögen durch Pfändung nach § Abs. Satz 1 bezieht (Vollkommer, in: Zöller, , 34. Aufl. 2022, § Rdnr. 3 ; MüKo-ZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 930 Rdnr. 4).
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