OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.07.2006
20 W 179/04
Normen:
WEG § 16 ; WEG § 43 ; WEG § 45 ;
Fundstellen:
ZMR 2006, 873
ZMR 2006, 873
Vorinstanzen:
LG Fulda, - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 154/03

Änderung einer Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung bezüglich verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung - Zulässigkeit einer ursprünglich unzulässigen sofortigen weiteren Beschwerde bei Einlegung einer sofortigen weiteren Beschwerde durch die andere Seite

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.07.2006 - Aktenzeichen 20 W 179/04

DRsp Nr. 2007/1673

Änderung einer Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung bezüglich verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung - Zulässigkeit einer ursprünglich unzulässigen sofortigen weiteren Beschwerde bei Einlegung einer sofortigen weiteren Beschwerde durch die andere Seite

»1. Zur Frage, inwieweit die Änderung einer Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung möglich ist, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vorschreibt, und inwieweit ein diesbezüglicher Änderungsanspruch im Beschlussanfechtungsverfahren geltend gemacht werden kann2. Eine unzulässige sofortige weitere Beschwerde kann dadurch zulässig werden, dass auch die andere Seite sofortige weitere Beschwerde eingelegt hat und dadurch eine Überprüfung in der Hauptsache im Wege der nach wie vor zulässigen Anschlussrechtsbeschwerde möglich ist, für die es auf das Erreichen einer Mindestbeschwer nicht ankommt.«

Normenkette:

WEG § 16 ; WEG § 43 ; WEG § 45 ;

Entscheidungsgründe:

I.