2/4.5 Elektronische Kommunikation mit den Vollstreckungsorganen

Autor: Wilhelm

Durch das "Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" aus dem Jahr 2013 sowie der Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) von 2017 hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung ist Sache der Bundesländer.

Zudem wurde die ZPO an vielen Stellen geändert, wie z.B. durch die Einführung des § 130a und §§ 754a, 829a ZPO. Diese Änderungen wurden im Rahmen des Durchführungsgesetzes zur Europäischen Kontenpfändung (EuKoPfVODG) umgesetzt.