Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte für September 1992 bis Februar 1993 noch Restlohn zu zahlen hat.
Der Kläger ist Staatsbürger der USA mit Wohnsitz in Deutschland. Seine beiden Kinder Jami Dawn R, geboren am 14. Januar 1974, und John Lukas R, geboren am 11. Juli 1979, leben in W, Texas, bei der geschiedenen Ehefrau des Klägers. Nach deren Wiederverheiratung ist, so behauptet der Kläger, vereinbart worden, daß die Unterhaltspflichten durch Zahlung von 22.000 US $ erfüllt seien.
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