Autor: Riedel |
Für das Verfahren über den Erlass eines Haftbefehls fallen 22 € an (Nr. 2113 KV GKG; Stand: 01.01.2021).
Für die erfolgreiche Verhaftung, Vorführung oder Nachverhaftung durch den Gerichtsvollzieher fällt nach Nr. 270 KV- GvKostG eine Gebühr i.H.v. 42,90 € (Stand: 01.11.2021) an. Ein Zeitzuschlag ist bei der Verhaftung nicht vorgesehen. Erledigt sich der Verhaftungsauftrag, ohne dass es zur Verhaftung kommt, fällt eine Gebühr nach Nr. 604 KV- GvKostG in Höhe von 16,50 € (Stand: 01.11.2021) an.
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