LG Regensburg - Beschluß vom 05.06.1992 (2 T 162/92) - DRsp Nr. 1998/12189
LG Regensburg, Beschluß vom 05.06.1992 - Aktenzeichen 2 T 162/92
DRsp Nr. 1998/12189
Da das Vermögensverzeichnis neben dem Bruttoeinkommen auch das Nettoeinkommen des Schuldners enthalten muß, ist dieser bei Unvollständigkeit der Angaben insoweit zur Nachbesserung verpflichtet.
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