7/7.12.2.6 Sinnvolle Antragsinhalte

Autor: Riedel

7/7.12.2.6.1 Bestehenbleiben eines erlöschenden Rechts

Relativ häufig und sinnvoll ist ein Abweichungsverlangen, wenn nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen ein Recht erlöschen würde, das der Ersteher wieder eintragen lassen müsste. Hier kommen insbesondere Stromleitungsrechte, Transformatorenstationsrechte, Wegerechte bei Wohnanlagen u.Ä. in Betracht.

Besonders gravierend ist dies bei entsprechenden Rechten an Wohnungseigentumsgrundstücken, da das gesamte Recht erlischt, wenn dieses Recht bei der Versteigerung einer Einheit nicht bestehen bleibt. Folge davon wäre, dass sämtliche Wohnungseigentümer nach der Versteigerung das Recht neu bestellen müssten, was zu einem erheblichen Geld- und Arbeitsaufwand führt.

Es ist deshalb in solchen Fällen sinnvoll, auch Rechte, die nicht in das geringste Gebot fallen würden, fortbestehen zu lassen. Die meisten Gerichte geben sich hierbei mit der Zustimmung des bestrangig betreibenden Gläubigers zufrieden, ohne ein Doppelausgebot vorzunehmen.

7/7.12.2.6.2 Anderweitige Verwertung/besondere Versteigerung

In der Zwangsversteigerungspraxis gibt es für Beteiligte die Möglichkeit, den Verteilungserlös zu erhöhen, um dadurch im Ergebnis eine höhere Befriedigung zu erreichen.

Grundsatz: gemeinschaftliche Verwertung