In der Zwangsvollstreckungssache
des ...
vertr. durch RA ...
- Gläubiger -
gegen
den ...
- Schuldner -
überreiche ich anliegend vollstreckbare Ausfertigung des Räumungs- und Zahlungsurteils des Amtsgerichts ..., vom ..., Az: ... mit dem Auftrag,
die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungstitel durchzuführen sowie bewegliche Sachen wegen der titulierten Zahlungsansprüche und der Kosten der Zwangsvollstreckung zu pfänden und zu verwerten.
Der Räumungsauftrag wird gem. § 885a ZPO auf die Maßnahmen nach § 885 Abs. 1 ZPO beschränkt. Demnach sind die beweglichen Sachen des Schuldners in der Wohnung zu belassen, soweit sie nicht gepfändet und der Verwertung zugeführt werden.
Es wird gebeten,
den Räumungstermin so rechtzeitig vor Ablauf der sich aus dem Titel ergebenden Räumungsfrist anzuberaumen, dass die Zwangsräumung unmittelbar danach durchgeführt werden kann.
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