Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2026
Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 1. Januar 2026 angepasst. Gegenüber der Tabelle 2025 beruhen die Änderungen im Wesentlichen auf der Erhöhung der Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder. Zusätzlich wurde der angemessene Selbstbehalt bei Elternunterhalt und Enkelunterhalt geregelt. Die Tabellenstruktur mit 15 Einkommensgruppen bleibt unverändert. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie in Teil 6/12 Anlage IV.
Neue Sozialversicherungsentgeltverordnung zum 01.01.2026
Die neue Sozialversicherungsentgeltverordnung trat am 1. Januar 2026 in Kraft und umfasst eine Reihe von Änderungen, die die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2026 auf Grundlage der sich zum 30. Juni 2025 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angeben. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich auf 69.750 Euro jährlich erhöhen, und die Versicherungspflichtgrenze, die sich auf 77.400 Euro jährlich erhöht. Die Tabelle finden Sie in Teil 6/12 Anlage II.