Der Begriff der Abgeschlossenheit im WEG: Was Sie als Rechtsanwalt wissen sollten!

Weil die Abgeschlossenheit beispielsweise für die Frage bedeutsam ist, ob Sondereigentum begründet werden kann, ist die Auslegung des Abgeschlossenheitsbegriffs nicht selten Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten. In den folgenden Fachbeiträgen und Gerichtsentscheidungen erfahren Sie, wann Abgeschlossenheit gegeben ist und in welchem Zusammenhang sie relevant werden kann. Klicken Sie hier weiter, um rundum informiert zu sein!

 

Abgeschlossenheit im WEG: Entstehen von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

§ 3 Abs. 3, § 8 Abs. 2 WEG schreiben vor, dass Sondereigentum nur begründet werden soll, wenn die Räume abgeschlossen sind. Anhand dieser Vorschriften zeigt sich als ein Beispiel, die Bedeutung der Abgeschlossenheit für die Begründung von Sondereigentum. In diesem Beitrag erläutern wir, auf welche Art und Weise Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum entstehen und gehen dabei auch auf den Begriff der Abgeschlossenheit ein. Klicken Sie hier und lesen Sie mehr!

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Abgeschlossenheit bei nachträglichen Änderungen: Was Sie als Rechtsanwalt wissen müssen!

Nachträgliche Änderungen des Wohneigentums sind in verschiedener Weise möglich. Beispielsweise kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum in mehrere in sich abgeschlossene, selbständige Wohnungseigentumsrechte unterteilen, ohne dass er hierfür der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. Gerade bei einer solchen Unterteilung kann sich indes die Frage der Abgeschlossenheit stellen. Auf dieser Seite gehen wir näher darauf ein, bei welchen nachträglichen Änderungen von Wohneigentum das Abgeschlossenheitserfordernis erfüllt sein muss und bei welchen es entbehrlich ist. Hier geht es weiter!

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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Das müssen Anwälte wissen!

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist – wie schon ihr Name es vermuten lässt – eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang zu beachten sind, wird in Folgendem mithilfe unseres Fachbeitrags, sowie einschlägiger Rechtsprechung erläutert. Klicken Sie hier weiter, um mehr zu erfahren!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheit im WEG: Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum, neuer Aufteilungsplan und Bescheinigung über Abgeschlossenheit (OLG Zweibrücken - Beschluss vom 23.02.2001 3 W 39/01)

Das OLG Zweibrücken fasste hier Beschluss über einen Sachverhalt, bei dem sich unter anderem die Frage stellte, ob es bei einer Grenzveränderung der Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der neu gebildeten Einheiten bedarf und inwieweit eine frühere Abgeschlossenheitsbescheinigung im Falle der Übertragung getrennt gelegener Räume für ausreichend anzusehen ist. Wie das OLG Zweibrücken entschied, lesen Sie hier, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheit im WEG: Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil (BayObLG - Beschluß vom 08.09.2000 2Z BR 8/00)

Das BayObLG befand in seinem Beschluss darüber, inwiefern eine aus einer Teilung resultierende fehlende Abgeschlossenheit ausreichend ist, um als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet zu werden, welcher sowohl der im konkreten Fall erteilten Teilungserklärung, als auch dem Gesetz zuwiderliefe. Die Entscheidung des BayObLG finden Sie gleich hier!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheit im WEG: Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen (Gem.Sen.OGB - Beschluss vom 30.06.1992 GmS-OGB 1/91)

In diesem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschied der Senat, inwiefern es sich auf die Bejahung des Merkmals der Abgeschlossenheit auswirkt, wenn Trennwände und Trenndecke nicht den landesrechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts entsprechen. Mit einem Klick lesen Sie mehr!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheit im WEG: Begriff der Abgeschlossenheit einer Wohnung i.S. von § 3 Abs. 2 S. 1 WEG (OLG Nürnberg - Beschluss vom 14.05.2012 10 W 1797/11)

Das OLG Nürnberg ging in diesem Beschluss näher auf den Begriff der Abgeschlossenheit einer Wohnung im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 WEG ein. Klicken Sie hier, um mehr zur Auslegung des Abgeschlossenheitsbegriffs zu erfahren!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheit im WEG: Erfordernis der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Unterteilung teilweiser Veräußerung eines Miteigentumsanteils bei Geltung von Wertstimmrecht (OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.12.2011 20 W 70/11)

Das OLG Frankfurt/Main befand hier darüber, ob bei Unterteilung eines Miteigentumsanteils und teilweiser Veräußerung eines Anteils eine Zustimmung der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Zudem stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwiefern eine tatsächlich nicht gegebene Abgeschlossenheit die Wirksamkeit von durch Unterteilung entstandenem Sondereigentum berührt. Den Beschluss des OLG Frankfurt/Main finden Sie hier!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Rechtsfolgen des Fehlens einer Abgeschlossenheitsbescheinigung hinsichtlich der Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Anforderungen an den Inhalt der Abgeschlossenheitsbescheinigung (OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.10.2017 20 W 302/16)

In diesem Beschluss vom 23.10.2017 befasste sich das OLG Frankfurt/Main mit den rechtlichen Auswirkungen, die das Fehlen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bezug auf die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch hat, wie auch den materiellen Anforderungen, denen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung genügen muss. Die Entscheidung des OLG lesen Sie gleich hier, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Neue Abgeschlossenheitsbescheinigung als Voraussetzung für Vereinigung zweier Eigentumsrechte zu einheitlichem Wohnungseigentum? (OLG Hamburg - Beschluss vom 18.03.2004 2 Wx 2/03)

Das OLG Hamburg hatte hier zu der Frage Beschluss zu fassen, inwieweit für die rechtliche Vereinigung von zwei ursprünglich in sich abgeschlossenen Wohnungseigentumseinheiten, die durch einen Mauerdurchbruch baulich miteinander verbunden worden sind, erforderlich ist, eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst entsprechendem Aufteilungsplan beizubringen. Zu welchem Ergebnis das OLG Hamburg in diesem Fall kam, lesen Sie gleich hier!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Zurückweisung eines Antrags auf Vollzug der Unterteilung von Wohnungseigentum im Grundbuch mangels Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (OLG München - Beschluss vom 27.05.2011 34 Wx 161/10)

Das OLG München befand hier über einen Antrag auf Vollzug der Unterteilung von Wohnungseigentum im Grundbuch, wobei es an der Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung fehlte. Wie genau das OLG München den Fall entschied und welche Erwägungen es dabei anstellte, erfahren Sie auf dieser Seite, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Erfordernis der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum in Altbauten ist mit Art. 14 GG vereinbar (BVerfG - Beschluss vom 30.11.1989 1 BvR 1212/89)

Das BVerfG entschied in seinem Beschluss über die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Erfordernisses einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum in Altbauten, am Maßstab der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG. Zu dem Beschluss aus dem Bereich „Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG“ kommen Sie, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Änderung der in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechte, wirksame Übertragung eines Sondernutzungsrechts entsprechend dem ursprünglichen Lageplan und Einschränkung der gesetzlichen Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch (BGH - Urteil vom 21.10.2016 V ZR 78/16)

In seinem Urteil vom 21.10.2016 hatte der BGH über verschiedene Rechtsfragen aus dem Bereich des WEG zu entscheiden, wie der Änderung einer Teilungserklärung, der Übertragung eines Sondernutzungsrechts und der Mitgebrauchsbefugnis der einzelnen Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem relevant, ob es einer geänderten Abgeschlossenheitsbescheinigung bedarf oder aber die früher erteilte ausreichte. Diese BGH-Entscheidung aus dem Bereich „Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG“ finden Sie auf der folgenden Seite. Hier geht es weiter!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern (OLG Naumburg - Beschluss vom 14.03.2005 9 Wx 5/04)

Das OLG Naumburg befasste sich in diesem Beschluss vor allem mit der Problematik der Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern. Inwieweit das OLG Naumburg also Hotelzimmer für sondereigentumsfähig und die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für möglich befand, lesen Sie auf dieser Seite in unserer Rubrik „Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG“. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum, neuer Aufteilungsplan und Bescheinigung über Abgeschlossenheit (OLG Zweibrücken - Beschluss vom 23.02.2001 3 W 39/01)

Das OLG Zweibrücken fasste unter anderem zu der Frage Beschluss, inwiefern die frühere Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Übertragung bereits getrennt gelegener Räumen als ausreichend anzusehen ist und welche Umstände für die Beurteilung von Bedeutung sind. Hier geht es zur Entscheidung!

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