Was es über die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu wissen gilt!

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist – wie schon ihr Name es vermuten lässt – eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Welche Besonderheiten in diesem Zusammenhang zu beachten sind, wird in Folgendem mithilfe unseres Fachbeitrags, sowie einschlägiger Rechtsprechung erläutert. Klicken Sie hier weiter, um mehr zu erfahren!

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Entstehung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Das müssen Sie als Rechtsanwalt wissen!

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nimmt insbesondere bei der Entstehung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eine wichtige Rolle ein. So ist beispielsweise für die Eintragung im Grundbuch als zwingende formelle Eintragungsvoraussetzungen die Abgeschlossenheitsbescheinigung neben dem Aufteilungsplan der Eintragungsbewilligung beizufügen. In welcher Hinsicht die Abgeschlossenheitsbescheinigung außerdem relevant ist. Sowie Allgemeines zum Entstehen von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum finden Sie in diesem Beitrag, veranschaulicht anhand mehrerer Übersichten.

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Rechtsfolgen des Fehlens einer Abgeschlossenheitsbescheinigung hinsichtlich der Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Anforderungen an den Inhalt der Abgeschlossenheitsbescheinigung (OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.10.2017 20 W 302/16)

In diesem Beschluss vom 23.10.2017 befasste sich das OLG Frankfurt/Main mit den rechtlichen Auswirkungen, die das Fehlen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bezug auf die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch hat, wie auch den materiellen Anforderungen, denen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung genügen muss. Die Entscheidung des OLG lesen Sie gleich hier, mit nur einem Klick!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Neue Abgeschlossenheitsbescheinigung als Voraussetzung für Vereinigung zweier Eigentumsrechte zu einheitlichem Wohnungseigentum? (OLG Hamburg - Beschluss vom 18.03.2004 2 Wx 2/03)

Das OLG Hamburg hatte hier zu der Frage Beschluss zu fassen, inwieweit für die rechtliche Vereinigung von zwei ursprünglich in sich abgeschlossenen Wohnungseigentumseinheiten, die durch einen Mauerdurchbruch baulich miteinander verbunden worden sind, erforderlich ist, eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung nebst entsprechendem Aufteilungsplan beizubringen. Zu welchem Ergebnis das OLG Hamburg in diesem Fall kam, lesen Sie gleich hier!

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Rechtsprechung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung im WEG: Zurückweisung eines Antrags auf Vollzug der Unterteilung von Wohnungseigentum im Grundbuch mangels Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (OLG München - Beschluss vom 27.05.2011 34 Wx 161/10)

Das OLG München befand hier über einen Antrag auf Vollzug der Unterteilung von Wohnungseigentum im Grundbuch, wobei es an der Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung fehlte. Wie und aus welchen Gründen das OLG München den Fall entschied, erfahren Sie auf dieser Seite, mit nur einem Klick!

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Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt bei Widerherstellung eines früheren Rechtszustands

I. Der Beteiligten gehört ein Wohnungseigentum, das im Grundbuch so beschrieben ist: 138,2775/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ... verbunden mit dem Sondereigentum an den Wohnungen Aufteilungsplan Nr. 13 und [...]
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Erfordernis der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum in Altbauten ist mit Art. 14 GG vereinbar

1. Die Rüge der Beschwerdeführerin, die angegriffenen Entscheidungen verletzten sie in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Beklagte des Ausgangsverfahrens bis zum Frühjahr 1989 [...]
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Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan - Bescheinigung über Abgeschlossenheit - Bad ohne WC

I. Die Beteiligten sind Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 1) ist Sondereigentümerin der im ersten Obergeschoss befindlichen, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Räumlichkeiten; die [...]
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Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern

1. Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes wird auf den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Halle vom 02.03.2004 (Bl. 123 - 131, VI) Bezug genommen. 2. Die Beteiligten haben das Wohnungseigentumsverfahren im [...]
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Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch; Wirksame Übertragung eines Sondernutzungsrechts entsprechend dem ursprünglichen Lageplan; Einschränkung der gesetzlichen Befugnis jedes Wohnungseigentümers zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

Die Revision der Kläger gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 11. März 2016 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens unter Einschluss der Kosten der [...]
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