Die betriebliche Altersvorsorge (bAV): Allgemeine Informationen sowie praktische Muster zur Betriebsrente

Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Welche Formen der Betriebsrente gibt es? Inwiefern hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht? Welche Leistungsarten der Betriebsrente existieren? Was regelt das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 - und welche Auswirkungen hat es aktuell? Die Antworten auf diese Fragen haben wir ihnen in den folgenden Fachbeiträgen zusammengestellt. Außerdem finden Sie zwei hilfreiche Muster zum Thema Betriebsrente. Lesen Sie jetzt weiter!

+++Aktuell: Betriebsrentenstärkungsgesetz - Was gilt ab 2022?+++ Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde u.a. die Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, einen Zuschuss für Leistungen des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfondszu zu leisten – Hier klicken und zu den neuen Rechten und Pflichten ab 2022 informieren.

 

Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) über den Arbeitgeber

Die bAV war bis in die 1980er-Jahre rein arbeitgeberfinanziert und wurde von den Arbeitgebern auch nicht als besondere Belastung empfunden. In den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs nach 1945 wurde die Kürzung des steuerlichen Gewinns als großer Vorteil gesehen. [...]

Die bAV hat sich bis heute stark gewandelt: Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge aktuell existieren, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Lesen Sie hier weiter!

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Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung / Betriebsrente

Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit kann der Arbeitgeber nicht nur entscheiden, welches Versorgungssystem er benutzen will, sondern auch, welche Leistungsart er den Mitarbeitern versprechen will. Da das BetrAVG keine bestimmte Leistungsart vorschreibt und die bAV eine der drei Säulen des staatlichen Vorsorgekonzeptes ist, versprachen die Arbeitgeber in den alten Versorgungsordnungen zumeist zusätzliche Renten, die die gesetzlichen Renten ergänzen sollten. [...]

Bringen Sie hier weitere Informationen zu Leistungsarten der bAV in Erfahrung!

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Rechtsprechung: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Altersversorgung (Beschluss des BAG)

Nach der Rechtsprechung des BAG gewährt § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf die Auswahl der „Versorgungseinrichtung“. Die Schranken des Mitbestimmungsrechts umfassen sowohl das „ob“ der betrieblichen Altersversorgungseinrichtung als auch finanzielle und personelle Entscheidungsfragen im Hinblick auf die Versorgungsträger und die Begünstigten. Wählt der Arbeitgeber den Durchführungsweg "Direktversicherung", so gehört auch die Auswahl des Versicherungsunternehmens zu den mitbestimmungsfreien Entscheidungen des Arbeitgebers.

Der vollständige Beschluss des BAG gibt Aufschluss über die betriebliche Altersversorgung und das mit diesem Thema einhergehende Risiko einstandspflichtigen Arbeitgebers. Lesen Sie jetzt weiter!

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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2018)

Das seit 1974 bestehende Betriebsrentengesetz hat die Zahl der Versorgungsanwärter deutlich verbessert. Circa 75 % der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und ca. 5 % der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst verfügen über Ansprüche auf eine Betriebsrente bzw. eine Zusatzrente. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente lag im Jahr 2011 nach einer Erhebung der Bundeszentrale für politische Bildung bei ca. 600 Euro für Männer und ca. 200 Euro bei Frauen. [...]

Hier erfahren Sie welche Änderungen das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich gebracht hat!

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Rechtsprechung Betriebliche Altersversorgung / Betriebsrente - Ausgestaltung im Aufhebungsvertrag (Urteil des LAG Baden-Württemberg)

Im Hinblick auf den Stellenwert, den Ruhestandsleistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer im Regelfall haben, sollte der betrieblichen Altersversorgung bei der Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags besondere Beachtung geschenkt werden. Hierbei ist zwischen unverfallbaren und verfallbaren Versorgungsanwartschaften zu unterscheiden. Lesen Sie das Urteil des LAG Baden-Württemberg und erfahren Sie, worauf bei dem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung im Aufhebungsvertrag zu achten ist – nicht zuletzt im Hinblick auf die verzichtbare zeitliche Voraussetzung des § 1 Abs. 1 BetrAVG.

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Muster: Klage auf Gewährung betrieblicher Altersversorgung

Diese Arbeitshilfe unterstützt Sie als vertretenden Anwalt bei der korrekten Formulierung einer Klage auf Gewährung betrieblicher Altersversorgung. Das Musterdokument umfasst alle voraussetzenden Punkte. Laden Sie sich das Muster hier herunger und sparen Sie Zeit bei der Mandatsbearbeitung.

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Muster: Klage auf Anpassung einer Betriebsrente

Als Anwalt müssen Sie häufig eine Klage auf Anpassung einer Betriebsrente stellen. Unser praktisches Muster erleichtert Ihnen das Vorgehen und steht hier zum Download bereit.

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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was gilt ab 2022?

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wurde durch das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert. Dabei wurde u.a. die Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zu leisten, wenn dieser als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gewählt hat. Dieser Zuschuss ist für Altverträge, die vor dem 01.01.2019 geschlossen wurden, ab Januar 2022 sowie für Verträge, die nach dem 01.01.2019 geschlossen wurden, sofort zu gewähren. Was Arbeitgeber ab Januar 2022 dringend beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Betriebsrente – Was gilt ab 2022?

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