OLG Celle - Urteil vom 24.07.2000
4 U 38/00
Normen:
BGB § 398 § 399 § 903 § 906 ; BauNVO § 15 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 292
Vorinstanzen:
LG Hannover - 8 O 3114/99 - 168 - 23.12.1999,

- Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis aus Grundlage für einen Unterlassungsanspruch- Ableitung zivilrechtlicher Abwehr- oder Unterlassungsansprüche aus dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot- Abtretung des Anspruchs der Gemeinde auf Unterlassung der Errichtung eines Walmdachs an den privaten Nachbarn des Erwerbers

OLG Celle, Urteil vom 24.07.2000 - Aktenzeichen 4 U 38/00

DRsp Nr. 2002/11911

- Nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis aus Grundlage für einen Unterlassungsanspruch- Ableitung zivilrechtlicher Abwehr- oder Unterlassungsansprüche aus dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot- Abtretung des Anspruchs der Gemeinde auf Unterlassung der Errichtung eines Walmdachs an den privaten Nachbarn des Erwerbers

»1. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kann nur in Ausnahmefällen Grundlage für einen Unterlassungsanspruch sein, da das Rechtsverhältnis zwischen Nachbarn durch die §§ 906 ff BGB und das Nachbarrecht weitgehend gesetzlich geregelt ist. 2. Aus dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot des § 15 BauNVO oder örtlichen Bauvorschriften können keine zivilrechtlichen Abwehr- oder Unterlassungsansprüche eines Grundstückseigentümers gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks abgeleitet werden.