VGH Bayern - Urteil vom 16.08.2007
23 BV 07.761
Normen:
KAG Art. 5 ; KAG Art. 13 ; AO §§ 119 ff. ; AO § 163 ; BayBO Art. 2 ; BayBO Art. 85 ;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 13.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen AN 1 K 04.2691

a. Beiträge für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erweiterung kommunaler Einrichtungen zur Wasserversorgung und Entwässerung; b. Abgaben der Kleineinleiter aufgrund einer Satzung nach Art. 8 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes: Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Bestimmtheit eines Beitragsbescheids, Adressat; Nacherhebung wegen Geschossflächenmehrung; Entstehen der Beitragspflicht, Wechsel im Grundstückseigentum; zu den Begriffen des Gebäudes und des fliegenden Baus; Grundsatz der Typengerechtigkeit; Ermessen des Satzungsgebers bei Erlassentscheidung aus Billigkeitsgründen

VGH Bayern, Urteil vom 16.08.2007 - Aktenzeichen 23 BV 07.761

DRsp Nr. 2008/6553

a. Beiträge für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erweiterung kommunaler Einrichtungen zur Wasserversorgung und Entwässerung; b. Abgaben der Kleineinleiter aufgrund einer Satzung nach Art. 8 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes: Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; Bestimmtheit eines Beitragsbescheids, Adressat; Nacherhebung wegen Geschossflächenmehrung; Entstehen der Beitragspflicht, Wechsel im Grundstückseigentum; zu den Begriffen des Gebäudes und des fliegenden Baus; Grundsatz der Typengerechtigkeit; Ermessen des Satzungsgebers bei Erlassentscheidung aus Billigkeitsgründen

»1. Fliegende Bauten können nicht zu einem Herstellungsbeitrag mit der Geschossfläche - auch bei einer Geschossflächenmehrung - veranlagt werden, weil im Hinblick auf die nur vorübergehende Aufstellung solcher Anlagen ein besonderer bzw. erhöhter Vorteil (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 a KAG) bezüglich einer möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verneinen ist. 2. Maßstabskorrektur nach § 163 AO, wenn Gebäude - hier Lagerzelte - nur für einen überschaubaren Zeitraum errichtet wurden, ohne noch als fliegender Bau zu gelten.«

Normenkette:

KAG Art. 5 ; KAG Art. 13 ; AO §§ 119 ff. ; AO § 163 ; BayBO Art. 2 ; BayBO Art. 85 ;

Tatbestand: