AG Solingen, Beschluß vom 10.10.2000 - Aktenzeichen 18 C 1145/99
DRsp Nr. 2001/9926
Abberufung des Verwalters
Hat sich der Bauträger in der Teilungserklärung selbst zum Verwalter bestellt, so kann er abberufen werden, wenn es wegen behaupteter Mängel zu Meinungsverschiedenheiten mit der Eigentümergemeinschaft gekommen ist.