OVG Thüringen - Beschluss vom 24.08.2007
1 EO 563/07
Normen:
BauGB § 35 ; BauGB § 36 ;
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 161
DÖV 2008, 168
NJ 2008, 36
Vorinstanzen:
VG Weimar, vom 11.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 E 1670/06

Abfallbeseitigungsrecht: Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Windenergieanlagen; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung; Gemeinde; Planungshoheit; öffentliche Belange

OVG Thüringen, Beschluss vom 24.08.2007 - Aktenzeichen 1 EO 563/07

DRsp Nr. 2008/7295

Abfallbeseitigungsrecht: Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Windenergieanlagen; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung; Gemeinde; Planungshoheit; öffentliche Belange

»Gegenüber unzulässigen Außenbereichsvorhaben auf dem eigenen Gebiet kann sich die Gemeinde immer auf ihre Planungshoheit berufen. Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der (Belegenheits-)Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind.«

Normenkette:

BauGB § 35 ; BauGB § 36 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, durch die ihr Eilantrag gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen in der Gemarkung Ottenhausen abgelehnt worden ist.