I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, durch die ihr Eilantrag gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen in der Gemarkung Ottenhausen abgelehnt worden ist.
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