Die Erstklägerin und deren gesetzliche Krankenversicherung, die Zweitklägerin, haben von beiden Beklagten Schadensersatz wegen eines Unfalles in einem von dem Erstbeklagten für den inzwischen verstorbenen Ehemann der Zweitbeklagten errichteten Rohbau verlangt. Gegenwärtig sind nur noch Ersatzansprüche gegen den Erstbeklagten (im folgenden Beklagter genannt) im Streit.
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