Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Apolda vom 09.07.2012 aufgehoben.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Der am 03.05.2012 unter dem Namen "H. e.V." gegründete Verein beantragt mit Schreiben vom 16.05.2012 an das zuständige Amtsgericht seine Eintragung in das Vereinsregister.
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