OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.12.2004 VII Verg 79/04
Normen:
GWB § 102 § 118 ; AEG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 239
Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Aktenzeichen VII Verg 79/04
DRsp Nr. 2005/13643
Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag
Ein Vergabeverfahren für Beförderungsleistungen ist nicht durchzuführen, wenn das Verkehrsunternehmen aus dem SBNV-Streckenbetrieb keine Einnahmen erzielt, sondern der öffentliche Auftraggeber für die Gesamtkosten aufzukommen hat und dem Verkehrsunternehmen einen Zuschuss in dieser Höhe vermindert um die aus dem Betrieb erzielten Einnahmen zahlt.