Die Klägerin erwarb im Juni 1979 ein Haus mit Schwimmbad in O., an dessen Errichtung der Beklagte als Architekt mitgewirkt hat. Sie macht den Beklagten für Schäden im Schwimmbadraum verantwortlich, die sie u.a. auf Planungsfehler zurückführt. Ihre Streithelferin war als Fachfirma am Bau des Schwimmbads beteiligt.
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