Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren
OLG Nürnberg, Beschluß vom 20.10.1999 - Aktenzeichen 13 W 1915/99
DRsp Nr. 2000/5462
Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren
Die Ablehnung eines Sachverständigen etwa einen Monat nach Herausgabe des Gutachtens bei Gericht ist nicht verspätet, wenn das Gutachten äußerst umfangreich ist.