OLG Nürnberg - Beschluß vom 20.10.1999
13 W 1915/99
Normen:
ZPO §§ 406, 492 Abs. 1 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 47

Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren

OLG Nürnberg, Beschluß vom 20.10.1999 - Aktenzeichen 13 W 1915/99

DRsp Nr. 2000/5462

Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren

Die Ablehnung eines Sachverständigen etwa einen Monat nach Herausgabe des Gutachtens bei Gericht ist nicht verspätet, wenn das Gutachten äußerst umfangreich ist.

Normenkette:

ZPO §§ 406, 492 Abs. 1 ;
Fundstellen
IBR 2000, 47