OLG Hamm - Beschluß vom 11.10.1999
12 U 142/99
Normen:
VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3;
Fundstellen:
IBR 2000, 21

Ablösung des Sicherheitseinbehalts

OLG Hamm, Beschluß vom 11.10.1999 - Aktenzeichen 12 U 142/99

DRsp Nr. 2000/5415

Ablösung des Sicherheitseinbehalts

Durch die Vereinbarung, daß der Sicherheitseinbehalt durch Bankbürgschaft abgelöst werden kann, ist das Recht des Auftragnehmers, Auftragnehmers, auch ohne Beibringung der Bürgschaft die Einzahlung des einbehaltenen Werklohns auf ein Sperrkonto zu verlangen, nicht ausgeschlossen.

Normenkette:

VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3;
Fundstellen
IBR 2000, 21