OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 5 U 177/99
DRsp Nr. 2001/4990
Abnahme durch schlüssiges Handeln
Überläßt der Besteller die Werkleistung des Unternehmers anderen Unternehmern zur weiteren Ausführung, so ist von einer stillschweigenden Abnahme auszugehen, da die Fortführung der Arbeiten durch andere Unternehmer in der Regel zu erheblichen Erschwernissen bei evtl. Nachbesserungsarbeiten führt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Besteller Nachbesserungsversuche durch den Unternehmer ablehnt.