Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8.11.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und der weitergehenden Widerklage geändert.
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, Zug um Zug gegen Zahlung von 4.159,04 € seitens des Beklagten an die Klägerin, den Notar ... mit Amtssitz in ... schriftlich anzuweisen, die in dessen Urkunde mit der Nummer UR-6/2012 erklärte Auflassung zugunsten des Beklagten zu vollziehen und alles Erforderliche zu veranlassen, damit das Eigentum an dem in der vorgenannten Urkunde bezeichnete Grundstück an den Beklagten übergeht und dieser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|