I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung restlichen Werklohnes wegen der Errichtung eines Bauwerks (chinesischer Pavillon auf dem Expo-Gelände in Hannover) in Anspruch. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie wegen der Begründung, mit der das Landgericht die Klage ganz überwiegend abgewiesen hat, wird auf die entsprechenden Ausführungen des angefochtenen Urteils verwiesen.
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