OLG Celle - Urteil vom 01.07.2004
14 U 233/03
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2004, 480
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 24.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 577/01

Abrechnung bei Vorsteuerabzugsberechtigung

OLG Celle, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 14 U 233/03

DRsp Nr. 2004/13190

Abrechnung bei Vorsteuerabzugsberechtigung

»Werden Schadensersatzansprüche gegenüber einer (Brutto)Werklohnforderung zur Aufrechnung oder Verrechnung gestellt, sind bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung nur die Nettobeträge zu berücksichtigen.«

Normenkette:

BGB § 631 ;

Entscheidungsgründe:

540 Abs. 1 ZPO)

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung restlichen Werklohnes wegen der Errichtung eines Bauwerks (chinesischer Pavillon auf dem Expo-Gelände in Hannover) in Anspruch. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie wegen der Begründung, mit der das Landgericht die Klage ganz überwiegend abgewiesen hat, wird auf die entsprechenden Ausführungen des angefochtenen Urteils verwiesen.