VOB-Stelle Sachsen-Anhalt, Stellungnahme vom 08.03.2000 - Aktenzeichen Fall 235
DRsp Nr. 2000/5589
Abrechnung der Baustelleneinrichtung
Kosteneinsparungen, die dadurch entstehen, daß infolge einer Auftragsänderung Unterkünfte nunmehr auf dem Baustellengelände vorgesehen werden können, sind bei einer Neupreisvereinbarung berücksichtigungsfähig.