Abrechnung des Teils einer Erschließungsanlage im Wege der Kostenspaltung
BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - Aktenzeichen IV C 12.70
DRsp Nr. 2009/19906
Abrechnung des Teils einer Erschließungsanlage im Wege der Kostenspaltung
Ein mit allen Einrichtungen fertiggestelltes Teilstück (Teillänge) einer Straße kann nach pflichtgemäßem Ermessen im Wege der Kostenspaltung abgerechnet werden.
Normenkette:
BBauG § 127 Abs. 3; BBauG § 130 Abs. 2 S. 1;
Gründe:
I.
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