OLG Dresden, Urteil vom 04.10.2000 - Aktenzeichen 12 U 1801/99
DRsp Nr. 2001/4981
Abrechnung durch den Insolvenzverwalter
Die Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages muß es dem Besteller grundsätzlich ermöglichen, die Forderung des Unternehmers auf der Grundlage des Vertrages zu prüfen. Notwendig und ausreichend ist eine Bewertung, die den Besteller in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen und die einem Beweis zugänglich ist.
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