OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2000 - Aktenzeichen 7 U 326/99-80-
DRsp Nr. 2000/8611
Abrechnung eines Einheitspreisvertrages
Auch wenn die Geltung der VOB/B nicht vereinbart sind, ist ein Einheitspreisvertrag nach DIN 18350 abzurechnen, da die DIN-Vorschriften allgemein-gültig sind, der gewerblichen Verkehrssitte entsprechen und zu ihrer Geltung keiner besonderen Vereinbarung bedürfen.