Der Kläger führte für den Beklagten Zimmer-, Klempner- und Dachdeckerarbeiten an einem Hallenneubau aus. Grundlage war eine Leistungsausschreibung, die der Kläger am 19. Oktober 1999 mit dem Beklagten und dessen Architekten L besprach. Danach erstellte der Kläger am 26. Oktober 1999 ein Angebot, das auf insgesamt 182589,58 DM nebst MWSt lautete. Dieses Angebot war am selben Tag Gegenstand einer Unterredung zwischen dem Kläger und L.
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