Die Klägerin nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht in Anspruch.
Der Beklagte erteilte am 6. November 1996 einer Firma S. & I. KG (im folgenden: S. KG) den Auftrag, bau- und maschinentechnische Arbeiten an dem Klärwerk in G. auszuführen.
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