Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 29.11.2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 81 % und die Beklagten je 9,5 % zu tragen.
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