VGH Bayern - Beschluss vom 17.04.2000
GrS 1/1999; 14 B 97.2901
Normen:
BayBO Art. 6 Abs. 4; BayBO Art. 6 Abs. 5; BayBO Art. 70 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2;

Abstandsflächen, 16-m-Privileg, Abweichungen, Nachbarschutz

VGH Bayern, Beschluss vom 17.04.2000 - Aktenzeichen GrS 1/1999; 14 B 97.2901

DRsp Nr. 2000/8224

Abstandsflächen, 16-m-Privileg, Abweichungen, Nachbarschutz

Art. 6 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO findet keine Anwendung, wenn die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO vor mehr als zwei Außenwänden unterschritten wird. Ein derartiges Vorhaben kann nur genehmigt werden, wenn für jede der Außenwände, vor denen die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO unterschritten wird, eine Abweichung nach Art. 70 Abs. 1 BayBO zugelassen wird.

Normenkette:

BayBO Art. 6 Abs. 4; BayBO Art. 6 Abs. 5; BayBO Art. 70 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2;

Gründe: