Die Klägerin wendet sich gegen einen dem Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.-Nr. 78 (XXXXXX XX) in Freiberg (Ortsteil Beihingen), das mit einem dreigeschossigen, im Osten mit einem grenzständigen Anbau und im Übrigen zum Grundstück des Beigeladenen einen Abstand von ca. 1,00 einhaltenden Wohngebäude bebaut ist, sowie des Grundstücks Flst.-Nr. 67, auf dem sich im Süden auf Höhe des zweiten Obergeschosses ein grenzständiger überdachter Freisitz befindet.
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