VG Hannover - Beschluß vom 15.09.2000
4 B 3763/00
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2 ; BauNVO § 11 Abs. 3 ; VwGO § 123 ;
Fundstellen:
BauR 2001,67

Abstimmungsbedarf zwischen Gemeinden)

VG Hannover, Beschluß vom 15.09.2000 - Aktenzeichen 4 B 3763/00

DRsp Nr. 2001/5093

Abstimmungsbedarf zwischen Gemeinden)

» Ein materieller Abstimmungsbedarf besteht regelmäßig gegenüber denjenigen Gemeinden, die im mutmaßlichen Einzugsgebiet der nach dem Bebauungsplan zulässigen Einzelhandelsbetriebe liegen und selbst über nennenswerten Einzelhandelsbesitz in den nach dem Plan zulässigen Sortimentsbereichen verfügen. Erfolgreicher Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde nach summarischer Fehlerprüfung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet.«

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 2 ; BauNVO § 11 Abs. 3 ; VwGO § 123 ;
Fundstellen
BauR 2001,67