VG Hannover, Beschluß vom 15.09.2000 - Aktenzeichen 4 B 3763/00
DRsp Nr. 2001/5093
Abstimmungsbedarf zwischen Gemeinden)
» Ein materieller Abstimmungsbedarf besteht regelmäßig gegenüber denjenigen Gemeinden, die im mutmaßlichen Einzugsgebiet der nach dem Bebauungsplan zulässigen Einzelhandelsbetriebe liegen und selbst über nennenswerten Einzelhandelsbesitz in den nach dem Plan zulässigen Sortimentsbereichen verfügen.Erfolgreicher Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde nach summarischer Fehlerprüfung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet.«