Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks Flur 3, Flurstück 53/5 in der Gemarkung Arheilgen der Beklagten (Am Schlägelsgraben), das im Geltungsbereich des Bebauungsplans A 10 "Am Schlägelsgraben" liegt, dessen Genehmigung und öffentliche Auslegung am 28. März 1981 im "Darmstädter Echo" und im "Darmstädter Tagblatt" bekannt gemacht wurden. Danach ist das Grundstück als im allgemeinen Wohngebiet liegend eingeschossig mit einer GFZ von 0,4 bebaubar eingestuft.
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