BVerwG - Beschluß vom 27.07.1972
IV B 90.72
Normen:
BBauG § 132;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 11

Abweichung bei Verteilung des Erschließungsaufwands vom Satzungsinhalt

BVerwG, Beschluß vom 27.07.1972 - Aktenzeichen IV B 90.72

DRsp Nr. 2009/19912

Abweichung bei Verteilung des Erschließungsaufwands vom Satzungsinhalt

Gilt ein Bebauungsplan, der das Maß der baulichen Nutzung regelt, und legt die Gemeinde in der Satzung für die Verteilung des Erschließungsaufwandes die zulässige Nutzung zugrunde, so ist sie an eine entsprechende Abrechnung gebunden.

Normenkette:

BBauG § 132;

Gründe:

Die Voraussetzungen für die von der Beklagten begehrte Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - sind nicht gegeben.