Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Bedingung ihrer sofortigen Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, bleibt erfolglos.
Allerdings kann das Beschwerdegericht gemäß §
1. Die Vergabekammer ist in dem angefochtenen Beschluss zu Recht davon ausgegangen, dass das Angebot der Antragstellerin gemäß §§
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