Die Klägerin und die Beklagte zu 2) (ursprüngliche Firma: R Tiefbaugesellschaft mbH und Co. KG) führten im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, diese letztlich vertreten durch das Straßenneubauamt D (künftig nur noch: SNBA) in Form einer ARGE Maßnahmen der Bodensanierung sowie Erd- und Tiefbauarbeiten beim Bau eines Teilstückes der Autobahn A 33 im Bereich Schloß Holte-Stukenbrock durch. Der Beklagte zu 3) war Geschäftsführer der Beklagten zu 2). Schwergewichtig besteht noch Streit über die Abrechnung ihrer jeweiligen Werkleistungen sowie über die Verteilung eines etwa von der ARGE erzielten Gewinns und damit auch über die Berechtigung am verbliebenen Kontoguthaben.
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