OLG Celle - Urteil vom 06.01.2005
22 U 223/01
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 5 ; VOB/B § 8 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 885
OLGReport-Celle 2005, 105
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 18.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 474/00

Änderungsanordnung des Auftraggebers als Änderungskündigung

OLG Celle, Urteil vom 06.01.2005 - Aktenzeichen 22 U 223/01

DRsp Nr. 2005/2466

Änderungsanordnung des Auftraggebers als Änderungskündigung

»Ändert der Auftraggeber durch seine Anordnung die vertraglich vorgesehene Leistung so, dass sie durch eine andere ersetzt wird, kann der Auftragnehmer Aufwendungen, die er für die entfallende Leistung bereits hatte, in entsprechender Anwendung des § 8 Nr. 1 VOB/B ersetzt verlangen.«

Normenkette:

VOB/B § 2 Nr. 5 ; VOB/B § 8 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Mehrkosten für den Einbau eines stärkeren Getriebes in das Allerwehr in C. als ihrer Ansicht nach ursprünglich von ihr vorgesehen sowie Ersatz nutzloser Aufwendungen für das ursprünglich vorgesehene Getriebe.