KG - Urteil vom 29.11.2004
23 U 1/02
Normen:
AGBG § 3 § 4 § 9 § 10 Nr. 1 § 11 § 13 ; VOB/B § 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1032
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 18.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 489/00

AGB-Klauseln der Bahn für Bauaufträge

KG, Urteil vom 29.11.2004 - Aktenzeichen 23 U 1/02

DRsp Nr. 2005/20091

AGB-Klauseln der Bahn für Bauaufträge

Zur Frage, ob verschiedene AGB-Klauseln, die die Bahn im Rahmen von Bauaufträgen verwendet, objektiv mehrdeutig und damit unwirksam sind.

Normenkette:

AGBG § 3 § 4 § 9 § 10 Nr. 1 § 11 § 13 ; VOB/B § 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ein Wirtschaftsverband der Bauindustrie des Landes Rheinland-Pfalz in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, der gemäß § 2 Abs. 2a seiner Satzung bezweckt, die Interessen seiner Mitglieder auf allen Gebieten der Bauwirtschaft wahrzunehmen, zu vertreten und zu fördern. Dem Kläger gehören ca. 200 Bauunternehmen an, die Bauleistungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus insbesondere auch des Eisenbahnoberbaus auch überregional erbringen. Die von den Beklagten verwendeten und von der Beklagten zu 1. auch empfohlenen "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Dnnnn Bnn AG und deren verbundenen Unternehmen - nachfolgend Auftraggeber genannt - für die Ausführung von Bauleistungen (ZVB-DB) zur VOB/B - Ausgabe April 2000 -" (im folgenden ZVB-DB) betreffen den maßgebliche Inhalt der Bauverträge, welche die Beklagten mit den Mitgliedern des Klägers schließen.