Der Kläger ist ein Wirtschaftsverband der Bauindustrie des Landes Rheinland-Pfalz in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, der gemäß § 2 Abs. 2a seiner Satzung bezweckt, die Interessen seiner Mitglieder auf allen Gebieten der Bauwirtschaft wahrzunehmen, zu vertreten und zu fördern. Dem Kläger gehören ca. 200 Bauunternehmen an, die Bauleistungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus insbesondere auch des Eisenbahnoberbaus auch überregional erbringen. Die von den Beklagten verwendeten und von der Beklagten zu 1. auch empfohlenen "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Dnnnn Bnn AG und deren verbundenen Unternehmen - nachfolgend Auftraggeber genannt - für die Ausführung von Bauleistungen (ZVB-DB) zur VOB/B - Ausgabe April 2000 -" (im folgenden ZVB-DB) betreffen den maßgebliche Inhalt der Bauverträge, welche die Beklagten mit den Mitgliedern des Klägers schließen.
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