LAG Schleswig-Holstein, vom 22.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 128/04
ArbG Lübeck, vom 11.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 31/04
Altersdiskriminierung durch Teilzeitgesetz - Unanwendbarkeitsausspruch des Europäischen Gerichtshofs - keine Rechtsanwendung der mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren nationalen Norm zu Gunsten der auf ihre Gültigkeit vertrauenden Arbeitsvertragspartei
BAG, Urteil vom 26.04.2006 - Aktenzeichen 7 AZR 500/04
DRsp Nr. 2006/20394
Altersdiskriminierung durch Teilzeitgesetz - Unanwendbarkeitsausspruch des Europäischen Gerichtshofs - keine Rechtsanwendung der mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren nationalen Norm zu Gunsten der auf ihre Gültigkeit vertrauenden Arbeitsvertragspartei
»1. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2005 (- Rs C-144/04 [Mangold] - ABl. EU 2006 Nr. C 36, 10 [= DRsp Nr. 2006/15993 = ZIP 2005, 2171) verstößt § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gegen Gemeinschaftsrecht und ist von den nationalen Gerichten nicht anzuwenden.2. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem auf den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts beruhenden Verbot der Altersdiskriminierung begründeten Unanwendbarkeitsausspruch nicht die mit den deutschen Zustimmungsgesetzen auf die Gemeinschaft übertragenen Kompetenzen überschritten.3. Hat der Europäische Gerichtshof in einer die Unanwendbarkeit einer nationalen Norm aussprechenden Entscheidung die zeitliche Wirkung des Unanwendbarkeitsausspruchs nicht eingeschränkt, dürfen die nationalen Gerichte die mit Gemeinschaftsrecht unvereinbare nationale Norm nicht zu Gunsten der auf ihre Gültigkeit vertrauenden Arbeitsvertragspartei anwenden.«
Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.