OLG Zweibrücken - Urteil vom 08.12.1998
6 U 12/98
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ; LBauO RP §§ 74 f.;
Fundstellen:
BauR 2001, 133
OLGReport-Zweibrücken 2000, 501
VersR 2000, 1371

Amtshaftung wegen Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.12.1998 - Aktenzeichen 6 U 12/98

DRsp Nr. 2001/5021

Amtshaftung wegen Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde

Einem Bauherrn steht ein Amtshaftungsanspruch gegen die Bauaufsichtsbehörde unter dem Gesichtspunkt nicht zu, daß diese gegen die von dem gestellten Bauantrag abweichende Bauausführung durch eine von dem Bauherrn beauftragten Bauunternehmer nicht eingeschritten ist.

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ; LBauO RP §§ 74 f.;
Fundstellen
BauR 2001, 133
OLGReport-Zweibrücken 2000, 501
VersR 2000, 1371