Die Klägerin ist ein Unternehmen, das sich gewerbsmäßig mit dem Neubau und der Restaurierung alter Bauten beschäftigt. Sie plante den Bau eines Ärzte- und Geschäftshauses in Michelstadt an der Stelle, an der noch das ehemalige Amtsgerichtsgebäude stand. Am 23. März 1979 reichte sie als Bauherr über ihren in Michelstadt ansässigen Architekten eine formularmäßige Bauvoranfrage bei der Gemeinde ein, in der die Rubrik "Bauvorhaben" mit dem Bemerken "Neubau Ärzte- und Geschäftshaus" ausgefüllt war. Aus dem beigefügten Lageplan war ersichtlich, daß das Neubauvorhaben an der Stelle des alten Amtsgerichtsgebäudes, das im Eigentum der Stadt Michelstadt stand, verwirklicht werden sollte.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|